Infos

In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die Schulungsvarianten, Termine und Preise der Schulungen.

Alle folgenden Lehrgänge werden überwiegend in Ihrem Unternehmen durchgeführt

Die Mindestteilnehmerzahl sollte 6 Personen betragen.
Bitte schlagen Sie Ihre Terminwünsche vor.

Die Anmeldung zur Schulung können Sie über unsere Seite oder per E-Mail vornehmen.

         Handzettel Stapler Angebot 092021.pdf

Zusätzlich fallen an:

Prüfungskosten 11,00 € / Teilnehmer

Optional: können zusätzlich geordert werden

Handbuch "Gabelstapler sicher fahren" Auflage 2018    12,00 € (Vogel Verlag)

Infobroschüre mit Fahrerausweis bei jährlicher Nachschulung (freiwillig) 4,00 €

Neuerstellung Flurförderschein nach Beleg oder Nachweis (z.B. durch Verlust oder ähnliches) nach Absprache

 

Grundlehrgang

Dieser Lehrgang wird entsprechend den gültigen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften durchgeführt, in denen die Anzahl der Stunden und die Lerninhalte für die theoretische und praktische Ausbildung vorgegeben sind.
Preis pro Person: auf Anfrage

 

Ein-Tages-Lehrgang

Dieser Lehrgang wird entsprechend den gültigen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften durchgeführt, jedoch in verkürzter Stundenzahl, da davon ausgegangen wird, daß der Teilnehmer bereits Gabelstapler fährt und somit mit wichtigen Grundbegriffen der Theorie und mit der Bedienung des Gerätes vertraut ist.
Die Termine für den Ein-Tages-Lehrgang in den Betrieben des Teilnehmers statt.

Preis pro Person: auf Anfrage

 

Auffrischungs-Lehrgang

Unterweisung in Praxis und Theorie, geeignet für Personen, die entsprechend Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 68 (bisher UVV BGV D27) nicht mehr zum Führen von Gabelstaplern beauftragt werden sollten, da "über einen Zeitraum von einem Jahr  keine ausreichende und regelmäßige Fahrpraxis nachgewiesen werden kann", bzw. aufgrund der jährlichen Nachbelehrung nach DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1).
Zeitdauer ca. 2-4 Stunden. Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen. Termine nach Absprache.
Gern führen wir die Schulung auch in Ihrem Unternehmen durch.

Preis pro Person: auf Anfrage

 

4. Auffrischung in praktischer Fahrübung (zusätzliche  Fahrstunde)

Termine nach Absprache.

Preis pro Person pro Fahrstunde:

auf Anfrage

 

Nachprüfungen

Termine nach Absprache.

Nachprüfung in Theorie, Preis pro Person:

auf Anfrage

Nachprüfung in Praxis, Dauer ca. 2 Stunden incl. Fahrübungen, Preis pro Person:

 

auf Anfrage

Unterweisung für Mitgänger-Flurförderzeuge

Fahrer von Mitgänger-Flurförderzeugen sollen entsprechend der DGUV Vorschrift 68 (bisher BGV D27) in der Handhabung theoretisch und praktisch unterwiesen werden.
Zum Nachweis der Unterweisung wird ein Protokoll mit der Auflistung der behandelten Themen sowie mit der namentlichen Aufzählung der Teilnehmer erstellt.
Gegen Gebühr wird auf Wunsch ein Fahrerausweis ausgestellt (ein Paßbild wird benötigt).
Zeitdauer ca. 1- 2 Stunden. Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen. Termine nach Absprache.
Gern führen wir die Schulung auch in Ihrem Unternehmen durch.

Preis pro Person ab 2019:

auf Anfrage

Preis für einen Fahrerausweis ausstellen

auf Anfrage

 

Weitere Informationen

Ausbildungsgrundlage :

DGUV Vorschrift 68 (bisher BGV D27) Flurförderzeuge
DGUV Grundsatz 308-001 (bisher BGG 925) Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand

Voraussetzungen :

Mindestalter 18 Jahre, deutsche Sprachkenntnisse, körperliche, geistige und charakterliche Eignung.

Begleitendes Material :

Sicherheitslehrbrief der BG, DGUV Vorschrift 68 zum Lesen

Schulungsziel :

Die Teilnehmer sollen  die wesentlichen Unfallverhütungsvorschriften sowie die Gefahren beim Umgang mit Staplern und anderen Flurförderzeugen kennen lernen u. praktische Erfahrung beim Stapeln und Fahren sammeln.

Ausbildungsort :

nach Absprache i.d.R. beim Arbeitgeber

Kosten :

Alle Preise gelten in EUR
Material- und Prüfungskosten sind nicht enthalten.
Reisekosten bei Schulungen im Hause des Kunden werden abgestimmt.

Um den  erfolgreichen Abschluß zu dokumentieren, wird eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt.
Für die Bearbeitung  der Fahrerausweise (insbesondere für Grundlehrgang und Ein-Tages-Lehrgang) bitte ein aktuelles Paßbild mitbringen.

 

Teilnahmebedingungen

1. Teilnehmerkreis
Unsere Schulungen sind  für Unternehmer und  Verbraucher.


2. Anmeldung
Die Anmeldung zur Schulung zum/zur Fahrer/in für Flurförderzeuge erfolgt  schriftlich. Die Anmeldung ist für den/die Bewerber/in verbindlich.
Übersteigt die Zahl der Bewerber/innen die Platzkapazität der Lehrveranstaltung, behalten wir uns das Recht vor, die Plätze in der Reihenfolge der Bewerbungen zu vergeben.

3. Zahlung
Mit der Bekanntgabe der Zulassung zur Lehrveranstaltung durch unsere Auftragsbestätigung entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der Seminarkosten. Diese werden spätestens am ersten Lehrgangstag fällig. Die Bezahlung kann in Bar am ersten Lehrgangstag oder rechtzeitig vorab per Überweisung erfolgen.

4. Rücktritt
Der/die Teilnehmer/in hat das Recht, bis 10 Tage vor Schulungsbeginn kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Danach ist ein Entgeltanteil von 50% zu zahlen, es sei denn, der/die Bewerber/in kann einen wichtigen Nachweis für das Fernbleiben vorlegen.
Der Rücktritt vom Vertrag ist uns gegenüber schriftlich zu erklären.
Das einfache Fernbleiben von der Ausbildung entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

5. Programmänderung
Wir sind berechtigt, bei ungenügender Teilnehmerzahl oder unvorhergesehener Verhinderung des Seminarleiters, die Lehrveranstaltungen abzusagen. Verschiebungen im Unterrichtsverlauf berechtigen den/die Teilnehmer/in weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes, soweit das Gesamtziel der Lehrveranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

6. Eignung
Der/die Teilnehmer/in muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Der Unternehmer oder dessen Beauftragter erklärt mit der Anmeldung, dass der/die Teilnehmer/in zum Steuern von Flurförderzeugen geeignet ist.

7. Haftung
Schadensansprüche des/der Teilnehmers/in bestehen,
a) wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist,
b) wenn ein Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Schadensansprüche des/der Teilnehmers/in bestehen nicht, wenn der/die Teilnehmer/in aus eigener Kraft nicht in der Lage ist, den Nachweis der theoretischen und praktischen Befähigung zum Führen von Flurförderzeugen zu erbringen, d.h. die vorgeschriebenen Prüfungen nicht besteht.

8. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehen keine Nebenabreden.

9. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Peine


Stand 1.8.2019

 

******** Einwilligung gemäß Datenschutz********

Die im Vertrag oder im Kontaktformular angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere

Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, E-Mailadresse, Geschlecht, Nationalität, Kontaktdaten Ausbildungsbetrieb und Kontaktinformationen vom Ausbilder und der Berufsschule, Informationen über Einschränkungen wie z.B. ADHS usw., Prüfungsergebnisse, Förderpläne, Informationen über Schulnoten und Lernfelder, alle Daten und Informationen die eine sachgerechte Betreuung in der Prüfungsvorbereitung erfordern,

 

die allein zum Zweck der Durchführung eines entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.

Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen. Eine solche Einwilligung können Sie freiwillig erteilen.

 

Im Falle der Verweigerung der Einwilligung ist eine  Betreuung durch Torsten Rosenthal nicht möglich.